FAQs- Fragen und Antworten

Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt den Bürgern in seinem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Verwaltungen existierenden Infor-mationen. Es regelt die entsprechenden Rechte und legt das nähere Verfahren fest, um die-sen freien Zugang zu gewähren. 
Das Herzstück eines Informationsfreiheitsgesetzes ist die Umkehr der "Beweislast": Traditio-nell muss in vielen Ländern der Bürger den Nachweis erbringen, dass er das Recht hat, in Akten des öffentlichen Sektors Einsicht zu nehmen (z.B. weil er Betroffener ist). In Ländern mit IFG muss dagegen der Staat beweisen, warum er eine Information der Öffentlichkeit vor-enthält. Diese Umkehr hat mit einer Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verhältnis zwi-schen Staat und Bürger zu tun: Der Bürger der Auftrageber, der Staat Beauftragter. 

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf nationaler Ebene (gültig für alle Bundesbe-hörden) seit Januar 2006 ein solches Gesetz, außerdem in einigen Bundesländern für die jeweiligen landesverwaltungen. Zudem  existiert für den Bereich der Umweltinformation seit 1994 das inzwischen novellierte Umweltinformationsgesetz des Bundes. 
Im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik Deutschland ein Nachzügler. Ähnliche Gesetze gibt es schon seit Jahrzehnten in den USA und Kanada, in Schweden sogar bereits seit 1766. 

  • Zunächst einmal: Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, was der Staat tut! Dies festgestellt, kann darüber nachgedacht werden, ob dieses Bürgerrecht in einem Gesetz verankert werden muss, oder ob man darauf vertraut, dass es "einfach so" funktioniert.
  • Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welchen Wert eine solche Gesetzgebung liefert. Insgesamt ist die Bereitstellung von relevanter Information durch Verwaltung und politische Entscheidungsträger die Voraussetzung für aktive Partizipation und effektive Kontrolle durch den Bürger.
  • Im Detail schafft ein IFG mehr Offenheit im System, so dass insgesamt eine Effizienz-steigerung der sich öffnenden Einrichtungen zu erwarten ist. Ineffizienz wird schneller erkannt - der Druck, sie zu beseitigen, wächst. Auch Fehlentwicklungen wie Korruption oder Amtsmissbrauch kann vorgebeugt werden, letztlich ermöglicht die geschaffene Transparenz eine aktivere Teilnahme und Einbindung aller von Verwaltungs-Entscheidungen Betroffenen. Konflikte können früher erkannt und können rechtzeitig ausgeräumt werden, Entscheidungen gewinnen damit an Akzeptanz und sind deshalb tragfähiger.
  • Daraus erwachsen auch handfeste wirtschaftliche Verbesserungen, mindestens im Sinne von Einsparungen (z.B. bei transparenten Ausschreibungsverfahren - das führt zu stei-gendem Wettbewerb). Auch das lehrt der Blick zu den Anderen, die es auch haben.

Die EU-Regelung beschränkt sich in ihrer Gültigkeit auf Vorgänge, die innerhalb der EU-Institutionen stattfinden. Insofern verpflichtet dies die EU-Mitgliedsstaaten nicht zur Transpa-renz. In Deutschland ist die Verwaltung erst dann vollständig von den Transparenzpflichten erfasst, wenn jede neben dem Bundesgesetz auch jedes Bundesland ein eigenes Gesetz implementiert hat. 

Transparenz wird natürlich nicht allein mit einem Gesetz geschaffen - das Gesetz kann aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein. 
Auch hier deckt der Blick in andere IFG-Länder Interessantes auf. Zum Beispiel in Schwe-den, wo ein IFG bereits seit 1766 existiert, stellt sich niemand die Frage nach dem Sinn ei-nes IFG. Die bestehende Transparenz wird einfach als normal und selbstverständlich ange-sehen. 
Der beschriebene Kulturwandel ist nicht einfach mit einem Gesetz abgeschlossen, es bedarf auch der ernstgemeinten Implementierung, und letztlich auch der Nutzung der neuen Mög-lichkeiten durch den Bürger. Dieser Prozess hat überall einige Zeit in Anspruch genommen - begonnen wird er allerdings erst durch die Schaffung von Möglichkeiten, wie sie ein IFG vor-sieht. Wann der Kulturwandel dann letztlich geschafft sein wird ... wahrscheinlich dann, wenn sich keine Anfrage mehr auf die Gesetzgebung stützen muss, weil Behörden offen mit Infor-mationen umgehen und sehr viel mehr Informationen als heute proaktiv kommunizieren.

Nein. Ohne IFG haben Bürger allenfalls dann das Recht auf Informationszugang, wenn sie nachweisen können, dass sie persönlich betroffen sind. Ein Bürger kann aber nicht von vornherein wissen, ob er bspw. von einem Gutachten zur Sicherheit von Kinderspielplätzen, von einer internen Durchführungsverordnung zur Handhabung von Einkommensteuererklärungen, oder von den Unterlagen, die im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens eingereicht wurden, betroffen ist. Dennoch sind all diese Informationen möglicherweise relevant: sind die Spielplätze sicher genug für meine Kinder? Muss ich meine Einkommensteuererklä-rung modifizieren, um keine Nachteile zu erlangen? Bin ich beim Vergabeverfahren zu Unrecht übergangen worden? 
Die Frage hat deshalb noch einen anderen Aspekt: Weiß der Bürger überhaupt, welche Informationen für ihn relevant sind? Ohne IFG muss er ja jeweils nachweisen, dass eine Information für ihn oder für Alle wichtig ist - das ist im Zweifelsfall gar nicht möglich (unter anderem deshalb, weil der genaue Inhalt der Dokumente ja nicht bekannt ist). 

Ein IFG kehrt die Beweislast um, so dass die Verwaltung belegen muss, warum sie welche Infos nicht herausgeben will/kann/darf. Der Anfragende hat somit tatsächlich die Chance, alle relevanten Informationen bereitgestellt zu bekommen, sofern dem nicht ein wirkliches und nachgewiesenes Geheimhaltungsinteresse entgegensteht.
Einen vergleichbaren allgemeinen Anspruch auf Einsichtnahme in Behördenakten gibt es sonst nur im Umweltbereich auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes. Im übrigen ist der Zugang zu den Akten und Informationen in den Behörden herkömmlicher weise an bestimmte Verfahrensgestaltungen gebunden oder von der Darlegung eines besonderen Interesses abhängig. Akteneinsicht oder Auskünfte werden etwa dann erteilt, wenn man Be-teiligter eines Verfahrens ist, wenn es nur um die eigenen Daten geht oder wenn man aus wirtschaftlich motivierten Gründen Auskünfte aus öffentlichen Registern wie z.B. das Grund-buch, die Gewerberegister oder auch das Kfz-Halterverzeichnis benötigt. Abgesehen vom Umweltinformationsgesetz bestehen Einsichtsrechte, die von jedermann ohne den Nachweis eines bestimmten Interesses wahrgenommen werden können, nur als Ausnahme (Einsicht in das Handelsregister oder in einigen Ländern in Wasserbücher)

  • Aber: Dies ist Bestandteil der Entscheidung, die eine Gesellschaft (durch den Gesetzge-ber) trifft, wenn sie ein Gesetz verabschiedet. Die Angemessenheit der aus einem Gesetz resultierenden gesellschaftlichen Kosten muss dabei geprüft werden. Was resultiert, sind nichts weiter als "normale Demokratiekosten" – Kosten also, die zur Durchführung der staatlichen Aufgaben erforderlich sind. Dass die Bereitstellung öffentlicher Informati-on zum Aufgabenportfolio der öffentlichen Hand gehören soll, haben weltweit fast 80 Staaten beschlossen. Die meisten davon verfügen über ein deutlich geringeres ProKopf-Einkommen als Deutschland, können sich das Recht also sehr viel weniger "leisten".
  • Mittelfristig trägt ein solches Gesetz dazu bei, die Bürokratie zu optimieren, schon al-leine weil die Verwaltung offen arbeiten muss. Ziel eines der Transparenz verpflichteten Staatsapparates muss es doch sein, dass die Beamten oder Angestellte irgendwann selbst hinterfragen, was sie wie tun und ob es da nicht Optimierungspotenziale gibt. Diese Optimierung kann (so die Erfahrung aus dem Ausland) nicht zuletzt darin bestehen, dass die Dokumenten-Verwaltung in den Behörden systematischer und effizienter ge-handhabt wird. Oft führen Informations-Anfragen nämlich nicht dadurch zu Aufwand, weil die Anfrage sehr kompliziert ist, sondern schlicht daran, dass die gesuchte Information nur unter Mühen auffindbar ist.
  • Außenstehenden wird es durch ein IFG ebenso möglich, Entscheidungs- und Verwaltungswege einzusehen, zu hinterfragen und konstruktiv zu ihrer Veränderung beizutra-gen.
  • Geht ein IFG mit den aktuellen Anstrengungen im Electronic Government einher, so entstehen zusätzliche Synergien: eine Information, die sofort online gestellt wird, führt dazu, dass niemand mehr danach fragen und niemand mehr eine Anfrage bearbeiten muss. Bürger und Unternehmen profitieren durch schnellen Informationszugang und sinkende Kosten - die Verwaltung wird letztlich entlastet.

Ein IFG bringt denjenigen Vorteile, die direkt oder indirekt von Vorgängen und Entscheidungen der öffentlichen Hand betroffen sind - also allen.
Als kleiner Ausschnitt nur drei Beispiele:

  • Für den Bürger entsteht der größte Mehrwert durch die gesteigerte Transparenz und das Gefühl, nicht ein ohnmächtiges Verwaltungsobjekt zu sein, sondern auf Grundlage akkurater Information aktiv teilhaben zu können. Vielleicht interessiert sich der eine für die Haushaltslage seiner Gemeinde oder für die jüngsten Planungsvorhaben vor Ort. Oder er möchte wissen, nach welchen Kriterien der Auftrag zur Planung und Errichtung eines Schulneubaus vergeben wurde, wie die letzte Bürgerversammlung gelaufen ist oder was bei der jüngsten Verkehrszählung herausgekommen ist. Wer gerade umzog, möchte vielleicht wissen, wie "streng" in der neuen Heimatgemeinde bestimmte Gesetze oder Verordnungen umgesetzt werden.
  • Aus Sicht von Unternehmen können z.B. offengelegte Vorgänge wie Ausschreibungen von Nutzen sein, aber auch die Einsicht in Richtlinien zu Entscheidungsprozessen, von denen sie direkt betroffen sind oder Einblicke in künftige Vorhaben der Verwaltung, zu denen diese Unternehmen etwas beizutragen haben.
  • Es profitieren auch Journalisten: deren Aufgabe ist es ja gerade, Informationen zu sammeln, um die Bürger zu informieren und - nicht zuletzt - den Staat zu kontrollieren. In den USA hat der "Freedom of Information Act" die journalistische Recherchekultur kräftig unterstützt.

Ob die Bürger ein IFG wollen, ist zwar relativ schwierig messbar. Zuvor ist aber die Frage zu beantworten, ob die Bürger überhaupt wissen, dass sie dieses Recht haben und welchen Nutzen es ihnen stiftet. Eine breite öffentliche Debatte dazu hat bisher nicht stattgefunden. Das deutsche IFG ist in der Bevölkerung praktisch unbekannt.
Die Erfahrung aus dem benachbarten Ausland, aber insbesondere auch aus den vier deutschen Bundesländern, die regionale IFGe zuerst verabschiedeten und daher schon  einige praktischen Erfahrung sammeln konnten, zeigt, dass die Möglichkeiten, wenn sie geschaffen und öffentlich bekannt sind, auch genutzt werden. Die Bürger werden ihre neuen Rechte nicht von einem Tag auf den nächsten nutzen. Aber die Erfahrung in den Ländern, die solche Rechte schon länger haben (USA, Kanada, Schweden) zeigt: wenn das Recht erst einmal ins Bewusstsein gedrungen ist, dann wird es auch genutzt.

  • Betroffenen - also von Bürgern, der Wirtschaft, der Verwaltung - ernst nehmen und umsichtig ausbalancieren. Völlig verfehlt wäre es zum Beispiel, ein solches Gesetz gegen den Widerstand der Verwaltung und gegen deren Interessen durchzusetzen. Die Verwaltung muss es später ausführen - also muss sie auch an Bord geholt werden.
  • Von großer Bedeutung ist dabei, dass mögliche Streitpunkte explizit geklärt, aber nicht unflexibel festgeschrieben werden. Nehmen wir etwa den Streit um die Ausnahmeregelungen: selbstverständlich kann es nicht sein, dass ein IFG dazu führt, dass notwendige Geheimnisse zur inneren Sicherheit, Verteidigung, Geschäftsgeheimnisse oder daten-schutzrelevante Informationen für jedermann offen gelegt werden.    
  • Jedoch: was ebenfalls nicht sein kann, ist, dass etwa ganze Ministerien vom Informationsanspruch ausgenommen werden, nur weil es in diesem Ministerium geheime Informationen gibt. Nur sehr wenige Leute sollten wissen, welche Agenten der  Bundesnachrichtendienst beschäftigt - wie viel Geld diese Einrichtung aber für einen Neubau ausgibt, das kann schon eine ganz andere Sache sein.
  • Hervorheben könnte man noch den Aspekt der Kostenregelung. Ohne klare Regelung kann das Recht der Bürger auch einfach dadurch ausgehebelt werden, dass man die Gebühren nach oben schraubt. Es kann nicht sein, dass die Bürger mehr zahlen müssen, als die Bereitstellung einer Information kostet (also die Kopien oder das Porto, eventuell ein anteiliger Arbeitsaufwand, sofern die Zusammenstellung kompliziert und aufwändig war). Mit den Kosten ist auch der Zeitrahmen zu klären, in dem die Bearbeitung zu erfolgen hat. Mehr als ein Monat ist in den meisten Fällen schon zu viel - oft wird die Informa-tion dann schon irrelevant sein.
  • Wichtig ist natürlich auch, was im Streitfall passiert: Damit sich die Befürchtung von dem „Mehr“ an Bürokratie nicht bestätigt, ist auch die klare Konfliktregelung im Vorhinein vorzunehmen. Wie auf Länderebene empfiehlt sich ein Informationsfreiheitsbeauftragter, der als Vermittler agieren kann, bevor die Gerichte eingeschaltet werden.

Lernen heißt ja, etwas nicht blind zu kopieren sondern zu betrachten was an Wissen da ist, um sich dann ein eigenes Bild zu machen. In diesem Sinne bedeutet Lernen vom Ausland, dass man sich ansieht, wie es andere gemacht haben, welchen Problemen man sich im Lau-fe des Gesetzgebungsprozesses und auch danach stellen musste, und auf diesen Erfahrun-gen aufbauend einen eigenen Weg einschlägt. 
Es gilt zu zeigen, dass in anderen Ländern und auch in einigen deutschen Bundesländern all die Schwierigkeiten der Implementierung eines IFG schon diskutiert wurden. Beim Thema Informationsfreiheit gibt es andernorts wichtige Einsichten, von denen die bundesdeutsche IFG-Praxis durchaus profitieren kann.

Gerade dann. Als Begegnung auf Bedrohungen, die sich insbesondere auf die eigenen Werte richten, kann und darf man nicht damit beginnen, diese zu untergraben, man muss sie vielmehr stärken.
Das, was an Transparenz einmal wieder aufgegeben wurde, ist nur langfristig und mühselig wieder zurückzugewinnen. Außerdem bietet es sich auch unter diesen Voraussetzungen nicht an, pauschal ganze Themengebiete von der Informationsfreiheit auszunehmen. Im Sinne der internen Kontrolle ist ein solcher Prozess nicht wünschenswert und kann auch nicht durch mögliche Notwendigkeiten aus der aktuellen Situation heraus begründet werden.